Sofern Ihnen zum Zeitpunkt der Master-Bewerbung noch kein Bachelorzeugnis vorliegt, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende, von Ihrer Hochschule ausgefüllte, vorläufige Bachelor-Bescheinigung bei.
Um am Vergabeverfahren für unsere Master Studiengänge teilzunehmen, dürfen maximal 30 ECTS (18 ECTS aus Prüfungsleistungen sowie 12 ECTS für die Abschlussarbeit) noch nicht erbracht sein.
Falls die Hochschule des ersten Studienganges bescheinigt, dass auf Grund der bisherigen Studienleistungen ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist, kann eine Zulassung unter Vorbehalt ausgesprochen werden.